Individuelle Gesundheitsleisungen sind nach der Definition der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ärztlichen Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, die dennoch ärztlich empfehlenswert sind.
In den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung fällt nach Definition der Krankenkassen die ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung. Dies schließt jedoch eine maximale Versorgung aus. Maximale Versorgung beinhaltet Leistungen, die zusätzlich angefordert werden können, jedoch nicht durch uns Ärzte mit den Kassen abgerechnet werden, sondern nach vorheriger Einverständiserklärung Ihrerseits als individuelle Gesundheitsleistung privat mit Ihnen selbst abgerechnet werden.
Bei den von mir angebotenen Leistungen handelt es sich nicht um unwirtschaftliche oder umstrittene Methoden, sondern um sinnvolle etablierte Untersuchungsverfahren und Beratungsleistungen, die im Rahmen der Vorsorge und der Gesundheitsberatung Ihnen mehr Sicherheit gewährleisten bevor Beschwerden aufgetreten sind.
Sollten Sie Interesse an diesen Untersuchungen haben, können Sie mich gerne in der Sprechstunde ansprechen oder über meine Helferinnen einen speziellen Termin ausserhalb der Sprechzeiten vereinbaren.
Über die Leistungen werden wir mit ihnen einen Vertrag abschließen, der die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ausschließt.